dass von März bis Oktober die Hauptstraße (vom Rathaus bis zum Nordseehotel Kröger) und die Barkhausenstraße (bis Einmündung Gartenstraße) in der Zeit von 10.00-12.30 h und 16.00-18.00 h als fahrradfreie Zone eingerichtet sind? Bitte umfahre diese Zone möglichst zu den o.g. Zeiten oder schiebe dein Fahrrad. Trotzdem heißt es aufpassen: E-Karren und Kutschen dürfen fahren!

Bei uns fahren (außer Krankenwagen und Feuerwehr) keine Autos. Darum wird Langeoog von Familien mit Kindern gern als Urlaubsziel gewählt. Die Luft ist frei von Abgasen, kein störendes Hupen und Motorengeräusche sind zu hören, nur das lustige Pferdegetrappel und das leise Summen der umweltfreundlichen "E-Karren" (Elektrofahrzeuge), die mit Batterie betrieben werden.

Nun mag man glauben, dass hier auch der Verkehr anders geregelt ist, weil es keine Autos gibt. Weit gefehlt! Auch auf Langeoog gilt die Straßenverkehrsordnung! Das bedeutet vor allem, dass man als Fußgänger die Gehwege benutzt und nicht mitten auf der Straße läuft oder dass man als Radfahrer auf der rechten Straßenseite fährt. Eine gegenseitige Rücksichtnahme versteht sich von selbst. Auch die Vorfahrtsregel "rechts vor links" hat auf Langeoog ihre Gültigkeit!